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Pfäfers
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Gemeinde Pfäfers

Öffnungszeiten

Montag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr
13.45 - 16.30 Uhr

Inhalt

Hundekontrolle An- / Abmeldung

Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz derjenigen politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.
Gestützt auf diese Meldung stellt die Hundekontrollstelle jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns auch eine Meldung machen, wenn Sie keinen Hund mehr besitzen.

Die jährliche Hundetaxe beträgt pro Hund Fr. 100.--.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt

Bemerkung

Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es und elektronisch ein. Geben Sie unter 'Kommentar' die Chip-Nummer an, falls diese schon vorhanden ist.

Verfahren

Aufgrund dieser Meldung registriert die Hundekontrollstelle Ihren Hund in der gemeindeinternen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Aufgrund des Chipobligatoriums für Hunde kann auf die Herausgabe von Hundemarken verzichtet werden.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Halterwechsel oder Tod des Hundes sind nebst der Hundekontrollstelle auch der ANIS (Animal Identity Service AG) zu melden.
Adresse:
ANIS
Morgenstrasse 123
3018 Bern
Tel. Nr. 031 371 35 30
E-Mail: info@anis.ch

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.