Hundekontrolle
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.
Die Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 hat die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die Hundedatenbank ANIS ersetzt. Die moderne nationale Datenbank www.amicus.ch schafft weiterhin die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende Registrierung eines jeden Hundes in der Schweiz.
Neu darf ein Hund nur noch auf eine Person registriert werden. Jeder Hund ist somit einem einzigen Hundehalter/einer einzigen Hundehalterin zugeordnet.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015).
Sie sind neu Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?
Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen, müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst bei der Wohngemeinde melden, um als Hundehalter bzw. Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den Hund bei der Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registrieren lassen.
Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Das Login und das Passwort für Amicus werden Ihnen schriftlich zugestellt.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Ausserdem können Sie eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung und den Einsatzzweck erfassen.
- Sie können die PetCard nachbestellen.
- Sie müssen Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes innerhalb von zehn Tagen im AMICUS melden.
- Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.
- Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, müssen sich künftig Hundehaltende ausbilden. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.
Theoriekurs vor dem Kauf der Hundes
Wer noch keinen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In dem mindestens 4-stündigen Kurs wir vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, braucht den Theoriekurs nicht zu besuchen.
Training mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund - auch wenn bereits ein anderer gehalten wird - muss der Hundehaltende im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes ein Training absolvieren. Im Training lernen die Teilnehmenden einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und wie man bei problematischen Verhaltensweisen des Tieres vorgeht.
Kontakt
HundekontrolleHintergasse 4
7312 Pfäfers
Tel. 081 300 42 31
Fax 081 300 42 43
juerg.sprecher@pfaefers.ch
Öffnungszeiten
08.00 Uhr - 11.45 Uhr und 13.45 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.30 Uhr
Personen
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Zugehörige Objekte
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