Volksabstimmung vom 22. September 2024
Kreis Sarganserland
Volksabstimmung vom 22. September 2024
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Volksabstimmung
Vorlage 1:
Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBl 2024 28).
Vorlage 2:
Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) (BBl 2023 785).
Kommunale Wahlen
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 - 2028
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 20. September 2024, während den ordentlichen Bürozeiten beim zuständigen Stimmregisterführer der Gemeinde bezogen werden.
Die Gemeinderatskanzleien
Zugehörige Objekte
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Inserat Abstimmung vom 22. September 2024 (PDF, 9.31 kB) | Download | 0 | Inserat Abstimmung vom 22. September 2024 |