Paula Rüf-Stiftung
Infoblatt für Studierende
_____________________________________________________________________Die Paula Rüf-Stiftung
Am 9. Oktober 1996 wurde die sarganserländische Paula Rüf-Stiftung gegründet. Sie fördert und unterstützt höhere bzw. weiterführende Berufsausbildungen von Studierenden. Ihr statutarischer Sitz befindet sich in Flums.
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
Die Studierenden müssen auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen sein.
- Sie müssen im Sarganserland aufgewachsen oder dort wohnhaft sein.
- Sie müssen über eine Maturität, einen Lehrabschluss mit BMS, einen Diplommittelschulabschluss oder einen ähnlichen Abschluss verfügen.
- Die Studienaufnahme hat vor Erreichen des 35. Altersjahres zu erfolgen.
- Ausnahmsweise können auch Studierende berücksichtigt werden, die enge familiäre Beziehungen zum Sarganserland aufweisen.
Zu den höheren bzw. weiterführenden Berufsausbildungen werden gezählt: Lehrgänge an anerkannten Berufs- und Fachschulen, Hochschulen, Fachhochschulen und vergleichbaren Institutionen im In- und Ausland. Dazu zählen Techniker- und Ingenieurschulen, höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Schulen für künstlerische Berufe (Konservatorien, Kunstgewerbeschulen), Universitäten, technische Hochschulen, wissenschaftliche Akademien und Forschungsinstitute, pädagogische und theologische Schulen und Hochschulen, Fachhochschulen im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Die Leistungen der Paula Rüf-Stiftung
Im Sinne des Stiftungszwecks werden Stipendien oder zinslose Studiendarlehen zur ganzen oder teilweisen Bestreitung der Ausbildungskosten, namentlich der Schul- und Studiengelder sowie der Lebenshaltungskosten, ausgerichtet. Allfällige weitere Stipendien, Studiendarlehen oder Zuwendungen Dritter sowie eine zumutbare Eigenleistung aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Eltern und der Bewerberin/des Bewerbers werden mitberücksichtigt.
Auszahlung der Stipendien
Die Stipendien werden für ein Studienjahr bewilligt. Sie werden in Halbjahresraten (Winter-/Sommersemester) ausgerichtet. Die erste Auszahlung erfolgt im ersten Quartal des der Gesuchseingabe folgenden Jahres und die zweite Auszahlung wird aufgrund der Studienbescheinigung im letzten Quartal des Studienjahres ausbezahlt. Die Bescheinigungen für das Sommersemester sind somit unaufgefordert bis spätestens 30. April einzureichen.
Eingabe von Gesuchen
Für jedes Studienjahr ist ein neues Stipendiengesuch auszufüllen. Aus einem gefällten Stipendienentscheid oder aufgrund von ausbezahlten Stipendien kann kein Anspruch für ein nächstes Studienjahr abgeleitet werden.
Haben Gesuchsteller beim Kanton oder allenfalls bei einer anderen Stipendieninstitution ein Stipendienbegehren gestellt, sind die entsprechenden Entscheide beizulegen. Die Gesuchstellung beim Kanton oder bei einer dritten Stipendieninstitution ist allerdings nicht Anspruchsvoraussetzung für Leistungen aus der Paula Rüf-Stiftung, sie wird aber unbedingt empfohlen. Stipendiengesuche sind bis spätestens Ende Jahr an das Stiftungssekretariat zu richten.
Mitteilung von Änderungen
Stipendienempfänger haben jede Änderung der massgebenden Verhältnisse, insbesondere der Grundlagen für die Berechnung der Stipendien oder der Studiensituation, unverzüglich dem Sekretariat der Stiftung zu melden.
Ebenfalls sind Änderungen bei der Wohn- oder Zahlungsadresse (Bankverbindung bzw. Konto-Nummer) dem Sekretariat mitzuteilen.
Bewerberinnen und Bewerber sind herzlich eingeladen, Gesuchsformulare beim Stiftungssekretariat der Paula Rüf-Stiftung anzufordern:
Edwin Buchli, Kiesfangstrasse 4, 7324 Vilters, Telefon 081 723 77 00
paularuefstiftung@bluewin.ch
www.paularuefstiftung.ch
Kontakt
Paula Rüf-StiftungBuchli Edwin
Kiesfangstrasse 4
7324 Vilters
Tel. 081 723 77 00
paularuefstiftung@bluewin.ch
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