Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer: Nicht nur gefährlich, sondern auch teuer
Alkohol am Steuer ist ein öffentliches Sicherheitsrisiko. Wer trinkt und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer hohen Busse oder gar dem Entzug des Führerausweises rechnen. Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt, ganz auf Alkohol zu verzichten, wenn man mit dem Auto unterwegs ist.
Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von über 0.5 Promille unterwegs ist, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Wie schnell jemand diesen Wert erreicht, hängt von mehreren Kriterien ab. Einige davon sind die Grösse und das Gewicht der konsumierenden Person sowie was und wie schnell sie oder er trinkt- Am besten ist auf jeden Fall, man verzichtet vor dem Fahren ganz auf Alkohol. Denn nach einem Glas Bier oder Wein sieht man weniger gut, man reagiert langsamer und geht mehr Risiken ein.
Bereits geringer Konsum führt zu hohen Bussen
Ein Glas Bier (3dl) oder Alkopop mit einem Alkoholgehalt von 5 Volumenprozent führt zu einem Blutalkoholwert zwischen 0.2 und 0.5 Promille. Fährt man mit 0.50 bis 0.79 Promille in eine Polizeikontrolle, führt dies zu einer Verwarnung und einer Busse in der Höhe von etwa 600-800 Franken. Wer zusätzlich noch eine Verkehrsregel gebrochen hat (indem er zum Beispiel zu schnell gefahren ist), muss den Führerausweis für mindestens einen Monat abgeben und mit einer noch höheren Busse rechnen. Die Höhe der Busse kann von Fall zu Fall variieren. Grundlage für die Berechnung sind die finanziellen Verhältnisse der gebüssten Person.
Ausweisentzug ab 0.8 Promille
Ab 0.8 Promille wird der fehlbaren Person für mindestens drei Monate der Führerausweis entzogen. Hinzu kommt eine hohe Busse. Auch in diesem Fall hängt die Bussenhöhe von den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Person ab sowie davon, wieviel Alkohol sie konsumiert hat. Im Wiederholungsfall droht der betroffenen Person eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.
Monatelange Abstinenz und Kontrollen nach starker Trunkenheit
Übertreibt jemand so richtig und weist über 1.6 Promille Alkohol im Blut auf, muss die betreffende Person ein aufwändiges und langwieriges Prozedere durchlaufen. Eine Expertin oder ein Experte klärt ab, ob die Person alkoholsüchtig ist. Zu diesem Zweck muss er oder sie mehrere Monate abstinent bleiben. Der Nachweis erfolgt mittels einer Haarprobe. Den Führerausweis erhält die fehlbare Person zurück, sobald die zuständige Expertin bzw. der Experte grünes Licht gibt.