Winterdienst auf Strassen
Winterdienst auf Strassen – Hinweise für eine reibungslose Schneeräumung
Damit die Schneeräumung durch den Winterdienst reibungslos erfolgen kann, bitten wir Sie gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Strassengesetz (StrG, sGS 732.1) und im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) um Ihre Mithilfe. Hierzu folgende Hinweise:
- Entfernen Sie alle Materialien an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen.
- Lassen Sie Fahrzeuge vor und während des Schneefalls nicht auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen stehen.
- Schieben sie keine Schneehaufen aus privaten Zufahrten oder Vorplätzen auf die Strasse.
- Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter entfernt.
- Fehlbare Fahrzeuglenkende oder -haltende können mit Busse bestraft werden (Art. 109 StrG).
- Entfernen oder sichern Sie Gartenanlagen wie Gewächshäuser oder Brunnen.
- Halten Sie Hydranten zugänglich und frei von Schneedepots – sie müssen jederzeit sichtbar und erreichbar sein.
Schäden durch Missachtung dieser Hinweise übernimmt die Gemeinde nicht. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Die Gemeinderäte
Zugehörige Objekte
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